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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Batterien Dinkels GmbH

Allgemeines

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen ausgeführt, es sei denn der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Fa. Batterien Dinkels GmbH eine Bestellung schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Fa. Batterien Dinkels GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- oder unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Fa. Batterien Dinkels GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Preis- und Terminänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhäfen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Fa. Batterien Dinkels GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. Batterien Dinkels GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Fa. Batterien Dinkels GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Fa. Batterien Dinkels GmbH zur Preisanpassung.

Liefer-und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende rechtzeitige Dispositionen sind von der Fa. Batterien Dinkels GmbH nachzuweisen. Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei Nichteinhaltung der Lieferungspflicht ist der Käufer entsprechend §326 Abs.1 BGB berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Lieferungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. gleich ob diese im eigenem Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Fa. Batterien Dinkels GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monte dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert   sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Fa. Batterien Dinkels GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Fa. Batterien Dinkels GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Fa. Batterien Dinkels GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführender Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Batterien Dinkels GmbH verlassen hat. Die Fa. Batterien Dinkels GmbH versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Fa. Batterien Dinkels GmbH trägt der Versender jedes Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa. Batterien Dinkels GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme Bar, per Nachnahme Verrechnungsscheck oder mit Zahlungsziel von 10 mit Skonto oder 21 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. ind bereits Kosten durch Beitreibung und Zinsen erstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung ngerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur erechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferung oder Teilleistung können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Batterien Dinkels GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Fa. Batterien Dinkels GmbH zum sofortigem Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne Anforderung sämtliche Forderungen der Fa. Batterien Dinkels GmbH gegenüber dem Käufer in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Fa. Batterien Dinkels GmbH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Fa. Batterien Dinkels GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Fa. Batterien Dinkels GmbH ist berechtigt, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt ist die Fa. Batterien Dinkels GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Fa. Batterien Dinkels ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Fa. Batterien Dinkels GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehende Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldenvortrages. Be- oder Verarbeitung der von der Fa. Batterien Dinkels GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Fa. Batterien Dinkels GmbH, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die Fa. Batterien Dinkels GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird die Fa. Batterien Dinkels GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Fa Batterien Dinkels GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die Fa. Batterien Dinkels GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber im vollen Umfang an die Fa. Batterien Dinkels GmbH ab. Die Fa. Batterien Dinkels GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Die Fa. Batterien Dinkels GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in deren eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. Batterien Dinkels GmbH hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere Nichteinlösung eines Schecks - ist die Fa. Batterien Dinkels GmbH berechtigt, ohne vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Fa. Batterien Dinkels GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Fa. Batterien Dinkels GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. Batterien Dinkels GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die Sicherheiten 20% übersteigen.

Urheberrecht

Alle durch den Kunden bei der Fa. Batterien Dinkels GmbH bezogenen Produkten sind urheberrechtlich geschützt. Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz-oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein dazu berechtigt und verpflichtet den Käufer gegen Inanspruchnahme des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch die Rechte auf ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazu gehörige Dokumentationen sind nur für den eigen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Veräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen, ohne Übernahme der Kosten und Haftung, durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Alle Layoutvorlagen, Texte und Grafiken sowie deren Kombinationen dürfen nicht an Dritte oder zur Vorlage (auch wenn nur kleine Veränderungen gemacht werden) ohne unsere Zustimmung weitergegeben, vervielfältigt oder veräußert werden. Dies ist eine Copyright-Vereinbarung.

Gewährleistung für Geräte

Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte und Leistungen 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Fa. Batterien Dinkels GmbH nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht der Fa. Batterien Dinkels GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung entsprechender Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderen als Orginalverpackungen ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Geräten und Bauteilen anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muß der Fa. Batterien Dinkels GmbH etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. Batterien Dinkels GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Teil oder Gerät auf eigene Kosten und Gefahr, unter Angabe einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Geräte-und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Fa. Batterien Dinkels GmbH zurück zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sind vom Umtausch ausgeschlossen. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der  Fa. Batterien Dinkels GmbH die auf den zu reparierenden Geräten Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu vertreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie Mangelfolgeschäden haftet die Fa. Batterien Dinkels GmbH nur, wenn ihr, bzw. Ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Batterien Dinkels GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere internationale Rechte, insbesondere das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder Sondervermögens ist, wird Greven/Westfalen als ausdrücklicher Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Wir sind jedoch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen der Erfüllungsort ist Dresden.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen oder zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für zu ergänzende Lücken.

Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt die Fa. Batterien Dinkels GmbH, und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber die Fa. Batterien Dinkels GmbH seine Daten an andere weiterzugeben.

Export

Der Export unserer Waren ins Ausland bedarf unserer schriftlichen Genehmigung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst für das Einholen jeglicher Papiere zu sorgen hat.

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